Betreuungstätigkeiten

Neben der allgemeinen Haushaltsführung (Reinigungstätigkeiten, Zubereiten von Mahlzeiten, Wäscheversorgung, Einkäufe etc.) gewinnt die pflegerische Dienstleistung mehr an Bedeutung. Dazu gehören die Unterstützung beim An- und Auskleiden, leichte Hilfestellung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, bei der Körperpflege und beim Toilettengang bzw. bei der Anwendung von Inkontinenzprodukten.

Aber auch das Erhalten von sozialen Kontakten, gemeinsame Aktivitäten (spazieren gehen, Rätsel lösen, Karten spielen, Musik hören, etc.) und die gemeinsame Planung des Alltages sind uns und den Betreuerinnen ein zentrales Anliegen.

Ebenso übernehmen unsere Personenbetreuer/innen pflegetechnische Maßnahmen nach Delegation des Hausarztes bzw. der Hauskrankenpflege. Eine durchgehende Anwesenheit und Rufbereitschaft in der Nacht ist ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung.

Das Leistungsangebot der Personenbetreuung im Detail

Den Kernbereich der Tätigkeit von Personenbetreuer/innen bildet die Betreuung und Begleitung ihrer Kunden im Alltag:

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Erledigung von Einkäufen und Botengängen
  • Reinigungstätigkeiten
  • Hausarbeiten

Unterstützung bei der Lebensführung und im Alltag

  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen sowie bei der Gestaltung des Tagesablaufs

Gesellschafterfunktion

  • Konversation
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Förderung gesellschaftlicher Kontakte

Führung des Haushaltsbuches und der Pflegedokumentation

mit Aufzeichnungen für die betreute Person durchgeführten pflegerischen Tätigkeiten und den Aufzeichnungen über die Ausgaben.

Praktische Vorbereitung

der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel.

Pflegerische Tätigkeiten

Folgende pflegerische Tätigkeiten (§ 3b GuKG) dürfen Personenbetreuer/innen ohne Aufsicht durchführen, solange keine medizinischen Gründe vorliegen, die eine Delegation durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege notwendig machen:

  • Unterstützung bei der oralen Nahrungsund Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der

Arzneimittelaufnahme

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Gehen sowie beim Transfer

Ärztliche Tätigkeiten

Folgende ärztliche Tätigkeiten (§15 Abs. 7 GuKG) dürfen PersonenbetreuerInnen nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder durch einen Arzt durchführen:

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen und/oder subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
  • einfache Wärme- und Lichtanwendungen